840
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 278 ausgegeben am 19. August 2016
Gesetz
vom 9. Juni 2016
über die Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 30. Juni 1977 über die Förderung des Wohnungsbaues (Wohnbauförderungsgesetz; WBFG), LGBl. 1977 Nr. 46, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 55
Ausschluss
Die Ausrichtung von Förderungsmitteln nach Art. 44 und 50 schliesst eine anderweitig vorgesehene, staatliche Förderung aus. Vorbehalten bleiben Förderungsmittel im Sinne von Art. 43 Bst. c und finanzielle Beiträge im Sinne des Kulturgütergesetzes.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Kulturgütergesetz vom 9. Juni 2016 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 6/2016 und 66/2016