705.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 355 ausgegeben am 3. November 2016
Gesetz
vom 31. August 2016
über die Abänderung des Gebäudeversicherungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 26. November 2004 über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz; GVersG), LGBl. 2005 Nr. 20, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8a
Neuschätzungen
Die Gebäude sind innert 15 Jahren einmal neu zu schätzen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 31. August 2016 über die Abänderung des Sachenrechts in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 43/2016 und 81/2016