vom 31. August 2016
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Regierung ergangen ist.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 31. August 2016 über die Abänderung des Sachenrechts in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag der Regierung Nr.
43/2016 und
81/2016