vom 8. November 2016
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Die Verordnung vom 19. Januar 2016 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran, LGBl. 2016 Nr. 10, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
1
Der Text dieser Resolution ist unter
www.un.org/en/sc/documents/resolutions in englischer Sprache abrufbar.iutiu