174.111
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 382 ausgegeben am 18. November 2016
Verordnung
vom 15. November 2016
über die Abänderung der Staatspersonalverordnung
Aufgrund von Art. 60 des Gesetzes vom 24. April 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), LGBl. 2008 Nr. 144, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 2. Dezember 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalverordnung; StPV), LGBl. 2008 Nr. 303, wird wie folgt abgeändert:
Überschrift vor Art. 33a
IIIa. Mitarbeitergespräch und Mitarbeiterbeurteilung
Art. 33a
Grundsatz
Das Mitarbeitergespräch und die Mitarbeiterbeurteilung stellen eine wesentliche Grundlage für die Personalplanung, Mitarbeiterführung, Mitarbeiterentwicklung und Besoldung dar.
Art. 33b
Mitarbeitergespräch
1) Im Rahmen des Mitarbeitergesprächs werden die Ergebnisse der abgelaufenen Beurteilungsperiode sowie die Ziele für die neue Beurteilungsperiode (Zielvereinbarung) besprochen.
2) Das Mitarbeitergespräch dient auch dazu, die allgemeine Arbeitssituation und die Anliegen von Angestellten und Vorgesetzten zu besprechen.
3) Zudem können im Mitarbeitergespräch Massnahmen festgelegt und Beanstandungen vorgehalten werden.
Art. 33c
Zielvereinbarung
Im Rahmen der Zielvereinbarung werden zu Beginn der Beurteilungsperiode Hauptaufgaben (Kernaufgaben) und allenfalls zusätzliche Jahresziele sowie Verhaltensziele festgelegt.
Art. 33d
Mitarbeiterbeurteilung
1) Die Mitarbeiterbeurteilung beinhaltet die periodische Beurteilung der Angestellten auf der Grundlage der Zielvereinbarung.
2) Im Rahmen der Mitarbeiterbeurteilung wird am Ende der Beurteilungsperiode die Erfüllung der festgelegten Kernaufgaben, Jahresziele und Verhaltensziele anhand einer mehrstufigen Skala bewertet. Zudem werden die Erfüllung allfälliger Massnahmen und die Behebung allfälliger Beanstandungen überprüft.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef