841.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 431 ausgegeben am 12. Dezember 2016
Verordnung
vom 6. Dezember 2016
betreffend die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über Mietbeiträge für Familien
Aufgrund von Art. 17 des Gesetzes vom 13. September 2000 über Mietbeiträge für Familien, LGBl. 2000 Nr. 202, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 20. März 2001 zum Gesetz über Mietbeiträge für Familien, LGBl. 2001 Nr. 65, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4
Schätzungswert des Grundeigentums
1) Als Schätzungswert des Grundeigentums im Sinne von Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes gilt die vom Vorsitzenden der Schätzungskommission durchgeführte Schätzung.
2) Bei der Festlegung des Schätzungswertes kann sich der Vorsitzende der Schätzungskommission in Abweichung vom Verfahren für amtliche Schätzungen auf bereits im selben oder in einem ähnlichen Gebiet erfolgte Schätzungen von gleichwertigem Grundeigentum abstützen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef