vom 20. Dezember 2016
betreffend die Abänderung der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak
Die Verordnung vom 11. März 2003 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak, LGBl. 2003 Nr. 91, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang Bst. B Ziff. 59, 72, 93, 112, 152, 153 und 175
Aufgehoben
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
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Der Text dieser Resolutionen ist unter
www.un.org/en/sc/documents/resolutions in englischer Sprache abrufbar.