| 814.065.1 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2016
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Nr. 490
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ausgegeben am 23. Dezember 2016
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Verordnung
vom 20. Dezember 2016
über die Abänderung der CO2-Verordnung
Aufgrund von Art. 26 des Gesetzes vom 6. September 2013 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz), LGBl. 2013 Nr. 358, verordnet die Regierung:
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 29. Oktober 2013 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), LGBl. 2013 Nr. 359, wird wie folgt abgeändert:
Art. 28 Abs. 1a
1a) Abs. 1 findet auch Anwendung auf Unternehmen, deren Emissionsziel nach Art. 21 Abs. 1 aufgrund des Bezugs von Wärme aus Biomasse von einem Dritten angepasst wurde. Das Unternehmen kann in diesem Fall die dadurch erreichten Emissionsreduktionen als zusätzlich erbrachte Emissionsverminderungen geltend machen. Berechnungsgrundlage für die Geltendmachung ist das Emissionsziel vor der Anpassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Fürstliche Regierung:
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef