143.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 33 ausgegeben am 1. Februar 2017
Gesetz
vom 1. Dezember 2016
über die Abänderung des Polizeigesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG), LGBl. 1989 Nr. 48, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 1 Bst. a
1) Die Landespolizei hat folgende Aufgaben:
a) sie ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig und trifft Massnahmen, um drohende Gefährdungen oder eingetretene Störungen abzuwehren (Gefahrenabwehr);
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 1. Dezember 2016 über die Abänderung des Gemeindegesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 114/2016 und 165/2016