172.011
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 101 ausgegeben am 31. März 2017
Gesetz
vom 30. März 2017
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG), LGBl. 2012 Nr. 348, wird wie folgt abgeändert:
Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2
1) Bei der Kollegialregierung werden folgende Ministerien eingerichtet:
e) Ministerium für Infrastruktur.
2) Die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Justiz, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur werden den einzelnen Ministerien nach Abs. 1 zugeordnet; die Bezeichnung des Ministeriums ist entsprechend anzupassen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 30. März 2017 in Kraft und findet erstmals mit der Neubestellung der Regierung im Jahre 2017 Anwendung.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 5/2017