vom 30. März 2017
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation
Das Gesetz vom 19. September 2012 über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG), LGBl. 2012 Nr. 348, wird wie folgt abgeändert:
Art. 18 Abs. 1 Bst. e und Abs. 2
1) Bei der Kollegialregierung werden folgende Ministerien eingerichtet:
e) Ministerium für Infrastruktur.
2) Die Geschäftsbereiche Wirtschaft, Justiz, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur werden den einzelnen Ministerien nach Abs. 1 zugeordnet; die Bezeichnung des Ministeriums ist entsprechend anzupassen.
Dieses Gesetz tritt am 30. März 2017 in Kraft und findet erstmals mit der Neubestellung der Regierung im Jahre 2017 Anwendung.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
5/2017