vom 20. Juni 2017
über die berufliche Grundbildung
Hotel-Kommunikationsfachfrau/
Hotel-Kommunikationsfachmann mit Fähigkeitszeugnis (FZ)
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Diese Verordnung wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Der vollständige Wortlaut dieser Verordnung kann beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bezogen oder im Internet unter
www.abb.llv.li abgerufen werden.
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Inkrafttreten: 1. Juli 2017