272.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 171 ausgegeben am 30. Juni 2017
Gesetz
vom 4. Mai 2017
über die Abänderung der Jurisdiktionsnorm
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. Dezember 1912 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdiktionsnorm, JN), LGBl. 1912 Nr. 9/2, wird wie folgt abgeändert:
Überschrift vor § 22a
3. Abschnitt
Zuständigkeit
§ 22a
In welchem Verfahren eine Rechtssache zu behandeln und zu erledigen ist, richtet sich nicht nach der Bezeichnung durch die Partei, sondern nach dem Inhalt des Begehrens und des Vorbringens der Partei. Ist zweifelhaft, welches Verfahren anzuwenden ist, so hat das Gericht darüber zu entscheiden; dieser Beschluss ist selbständig anfechtbar.
Überschrift vor § 23
Prüfung der Zuständigkeit
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 4. Mai 2017 über die Abänderung der Zivilprozessordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 163/2016 und 3/2017