| 832.101 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2017 | Nr. 176 | ausgegeben am 30. Juni 2017 |
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Massnahmen
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Leistungspflicht
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Voraussetzungen
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gültig ab
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1 Chirurgie
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1.3 Orthopädie, Traumatologie
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Osteochondrale Mosaikplastik zur Deckung von Knorpel-Knochen-Defekten
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Ja
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Zur Behandlung von posttraumatischen Knorpel-Knochenläsionen am Kniegelenk mit maximal 2 cm² Ausdehnung
Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache der Kasse und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes.
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1.9.2006; 1.7.2017
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Autologe Chondrozytentransplantation
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Ja
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Zur Behandlung von posttraumatischen Knorpelläsionen am Kniegelenk. Massgebend sind die Indikationen und Kontraindikationen der MTK vom 26.10.2011 gemäss Faktenblatt 2016.131.725.01-1.
Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache der Kasse und mit ausdrücklicher Bewilligung des Vertrauensarztes.
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1.9.2006; 1.7.2017-31.12.2019
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2 Innere Medizin
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2.3 Neurologie inkl. Schmerztherapie und Anästhesie
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Prothesen der zervikalen Bandscheiben
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Ja
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Indikation:
Symptomatische degenerative Erkrankung der Bandscheiben der Halswirbelsäule.
Eine 3-monatige konservative Therapie war erfolglos. Ausnahmen sind Patienten mit degenerativen Erkrankungen der Halswirbelsäule, die auch unter stationären Therapiebedingungen an nicht beherrschbaren Schmerzzuständen leiden oder bei denen trotz konservativer Therapie progrediente neurologische Ausfälle auftreten.
- Degeneration von maximal zwei Segmenten
- keine primäre segmentale Kyphose
- Beachtung der allgemeinen Kontraindikationen.
Durchführung der Operation nur durch einen qualifizierten Chirurgen. Bei den durch die Schweizerische Gesellschaft für Spinale Chirurgie, die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie oder die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannten Chirurgen wird davon ausgegangen, dass sie entsprechend qualifiziert sind.
Soll der Eingriff durch einen Chirurgen durchgeführt werden, der nicht von der Schweizerischen Gesellschaft für Spinale Chirurgie, der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie oder der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannt ist, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.9.2006, 1.7.2017
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Prothesen der lumbalen Bandscheiben
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Ja
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Indikation:
Symptomatische degenerative Erkrankung der Bandscheiben der Lendenwirbelsäule.
Eine 6-monatige konservative Therapie war erfolglos. Ausnahmen sind Patienten mit degenerativen Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, die auch unter stationären Therapiebedingungen an nicht beherrschbaren Schmerzzuständen leiden.
- Degeneration von maximal zwei Segmenten
- keine primäre Facettengelenksarthrose
- Beachtung der allgemeinen Kontraindikationen.
Durchführung der Operation nur durch einen qualifizierten Chirurgen. Bei den durch die Schweizerische Gesellschaft für Spinale Chirurgie, die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie oder die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannten Chirurgen wird davon ausgegangen, dass sie entsprechend qualifiziert sind.
Soll der Eingriff durch einen Chirurgen durchgeführt werden, der nicht von der Schweizerischen Gesellschaft für Spinale Chirurgie, der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie oder der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannt ist, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.9.2006, 1.7.2017
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8 Psychiatrie
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Internet-basierte kognitiv-verhaltenstherapeutische Behandlung der Insomnie
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Ja
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1. Ärztliche Psychotherapie gemäss Art. 48 auf Grundlage der kognitiven Verhaltenstherapie mit insbesondere den Bausteinen: Bettzeitrestriktion, Stimuluskontrolle, Entspannungstechniken, kognitive Umstrukturierung, Rückfallprophylaxe.
Die Therapie ist manualbasiert und beinhaltet regelmässigen Kontakt zwischen Leistungserbringer und Versicherten, sowie Einstiegs-, Verlaufs- und Erfolgsdiagnostik.
2. Nach vorgängiger Konsultation.
3. Die Versicherung übernimmt die Kosten für höchstens 16 Wochen Therapie.
Das Verfahren zur Kostenübernahme bei Fortsetzung der Therapie nach 16 Wochen richtet sich analog zu Art. 48 Abs. 4 bis 6.
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1.7.2017
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9 Radiologie
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9.2 Andere bildgebende Verfahren
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Positron-Emissions-Tomographie (PET, PET/CT)
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Ja
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Durchführung in Zentren, welche die administrativen Richtlinien vom 20. Juni 20081 der Schweizerischen Gesellschaft für Nuklearmedizin (SGNM) erfüllen.
a) Mittels F-2-Fluoro-Deoxy-Glucose (FDG), nur bei folgenden Indikationen:
1. in der Kardiologie:
- präoperativ vor einer Herztransplantation.
2. in der Onkologie:
- gemäss den klinischen Richtlinien der SGNM, Kapitel 1.0, vom 28. April 20112 zu FDG-PET.
3. in der Neurologie:
- präoperativ bei therapieresistenter fokaler Epilepsie.
- Zur Abklärung von Demenz: als weiterführende Untersuchung in unklaren Fällen, nach Vorabklärung durch Spezialärzte für Geriatrie, Psychiatrie und Neurologie; bis zum Alter von 80 Jahren, bei einem Mini-Mental-Status-Test (MMST) von mindestens 10 Punkten und einer Dauer der Demenz von maximal 5 Jahren; keine vorausgegangene Untersuchung mit PET oder SPECT.
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1.9.2006, 1.1.2014, 1.1.2015, 1.1.2017
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4. Bei der Fragestellung "Raumforderung", gemäss den klinischen Richtlinien der SGNM, Kapitel 2.0, vom 28. April 20113 zu FDG-PET.
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1.1.2015 - 31.12.2017
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b) Mittels N-13-Ammoniak, nur bei folgender Indikation:
Zur Untersuchung der Myokardperfusion (in Ruhe und unter Belastung) zur Evaluation der Myokardischämie
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1.1.2014
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c) Mittels 82-Rubidium, nur bei folgender Indikation:
Zur Untersuchung der Myokardperfusion (in Ruhe und unter Belastung) zur Evaluation der Myokardischämie
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1.1.2014
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d) Mittels 18F-Fluorocholin, nur bei folgender Indikation:
Zur Abklärung bei biochemisch nachgewiesenem Rezidiv (PSA-Anstieg) eines Prostatakarzinoms
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1.1.2015 - 31.12.2017
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e) Mittels 18F-Ethyl-Thyrosin (FET)
Bei folgenden Indikationen:
Zur Evaluation bei Hirntumoren und Re-Evaluation bei malignen Hirntumoren
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1.1.2017
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f) Mittels Gallium-68-PSMA-11
Nur bei folgender Indikation: Zur Abklärung bei biochemisch nachgewiesenem Rezidiv (PSA-Anstieg) eines Prostatakarzinoms
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1.7.2017 -31.12.2018
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g) Mittels DOTA-Peptiden, nur bei folgender Indikation:
Staging und Restaging differenzierter neuroendokriner Tumore
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1.7.2017
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Nein
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a) Mittels 18F-Fluorid
b) Mittels 18F-Florbetapir
c) Mit anderen Isotopen als F-2-Fluoro-Deoxy-Glucose (FDG), 18F-Fluorocholin, N-13-Ammoniak, 82-Rubidium oder 18F-Ethyl-Thyrosin (FET), Gallium-68-PSMA-11 oder DOTA-Peptiden
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1.1.2014, 1.1.2015, 1.1.2016, 1.1.2017. 1.7.2017
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9.3 Interventionelle Radiologie und Strahlentherapie
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Regionäre Oberflächenhyperthermie zwecks Tumortherapie in Kombination mit externer Strahlentherapie oder Brachytherapie
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Ja
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Bei folgenden Indikationen:
- Inoperable Brust/Brustwandrezidive bei Mammakarzinom in vorbestrahltem Areal
- Inoperable Lymphknotenmetastasen von HNO-Tumoren in vorbestrahltem Areal
- Oberflächliche Lymphknotenmetastasen und Lokalrezidive bei malignem Melanom
- Tumor-Lokalrezidive mit Kompressionssymptomatik in palliativer Situation
Die Behandlungen erfolgen im Rahmen einer Klinik, die dem Swiss Hyperthermia Network angeschlossen ist. Indikationsstellung durch dessen Tumorboard.
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1.7.2017
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Regionäre Tiefenhyperthermie zwecks Tumortherapie in Kombination mit externer Strahlentherapie oder Brachytherapie
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Ja
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Bei folgenden Indikationen:
- Cervix-Karzinom, bei Kontraindikation für Chemotherapie oder lokal vorbestrahlt
- Blasen-Karzinom (Funktionserhalt), bei Kontraindikation für Chemotherapie oder lokal vorbestrahlt
- Rektum-Karzinom (Funktionserhalt), bei Kontraindikation für Chemotherapie oder Lokalrezidiv in vorbestrahltem Areal
- Weichteil-Sarkom (Funktionserhalt), bei Kontraindikation für Chemotherapie
- Pankreas-Karzinom, lokal fortgeschrittener, primär inoperabler Tumor
Die Behandlungen erfolgen im Rahmen einer Klinik, die dem Swiss Hyperthermia Network angeschlossen ist. Indikationsstellung durch dessen Tumorboard.
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1.7.2017 -31.12.2018
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Massnahme
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Voraussetzung
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a) Kontrollen
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1. Normale Schwangerschaft
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- Erstkonsultation: Anamnese, klinische und vaginale Untersuchung, Beratung, Untersuchung auf Varizen und Beinödeme. Veranlassung der notwendigen Laboranalysen gemäss der schweizerischen Analysenliste (AL).
- Weitere Konsultationen: Kontrolle des Allgemeinzustandes, insbesondere von Gewicht, Blutdruck, Fundusstand, Urinstatus und Auskultation fötaler Herztöne. Veranlassung der notwendigen Laboranalysen gemäss der schweizerischen Analysenliste (AL). Umfassende Beratung in Zusammenhang mit der Schwangerschaft, namentlich zu aufgetretenen Schwangerschaftsbeschwerden.
- Falls die Kontrollen ausschliesslich durch Ärzte durchgeführt werden, weisen diese die Versicherte darauf hin, dass im zweiten Trimenon der Schwangerschaft ein Beratungsgespräch mit der Hebamme nach Bst. f sinnvoll ist.
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2. Risikoschwangerschaft
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Untersuchungsintervall nach klinischem Ermessen.
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bter) Nicht-invasiver pränataler Test (NIPT)
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Nur zur Untersuchung auf eine Trisomie 21, 18 oder 13 bei Einlings-Schwangerschaften.
Ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Bei Schwangeren, bei denen ein Risiko von 1:1000 oder höher besteht, dass beim Fötus eine Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt.
Ermittlung des Risikos und Indikationsstellung bei Fehlbildungen im Ultraschall gemäss Expertenbrief Nr. 52 vom 12. April 20174 der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG), verfasst von der Arbeitsgruppe der Akademie für fetomaternale Medizin und der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Genetik.
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch, das zu dokumentieren ist, sowie nach Erteilung der schriftlichen Zustimmung durch die Schwangere oder ihren gesetzlichen Vertreter.
Anordnung nur durch Fachärzte in Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkt fetomaternale Medizin, Fachärzte für Medizinische Genetik und Ärzte mit Fähigkeitsausweis Schwangerschaftsultraschall der SGUM.
Laboranalysen gemäss der schweizerischen Analysenliste (AL).
Wird aus technischen Gründen das Geschlecht des Fötus bestimmt, darf diese Information nicht vor Ablauf von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode mitgeteilt werden.
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f) Geburtsvorbereitung
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Die Versicherung übernimmt einen Beitrag von 150 Franken:
- für die Geburtsvorbereitung in Kursen, welche die Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt; oder
- für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme im Hinblick auf die Geburt, die Planung und Organisation des Wochenbetts zu Hause und die Stillvorbereitung.
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Organsystem / Gruppe
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Diagnose
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Voraussetzungen
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Urogenitalsystem
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chronische Niereninsuffizienz
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Dialysebehandlung
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angeborene Blasenextrophie
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