vom 22. August 2017
betreffend das Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021
Das Übereinkommen vom 3. Mai 2016 zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, LGBl. 2016 Nr. 260, das seit dem 1. August 2016 vorläufig angewendet wird, tritt am 1. September 2017 in Kraft.