172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 340 ausgegeben am 5. Dezember 2017
Gesetz
vom 5. Oktober 2017
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. s
s) öffentliches Arbeitsrecht:
des Amtes für Volkswirtschaft aufgrund des Entsendegesetzes und der darauf gestützten Verordnung.
II.
Hängige Fälle
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Entscheidung der Regierung oder des Landgerichts ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 5. Oktober 2017 über die Abänderung des Entsendegesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 34/2017 und 68/2017