641.20
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017Nr. 425ausgegeben am 22. Dezember 2017
Gesetz
vom 10. November 2017
über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 25 Abs. 1 und 4
1) Die Steuer beträgt 7.7 % (Normalsatz); vorbehalten bleiben Abs. 2 und 4.
4) Die Steuer auf Beherbergungsleistungen beträgt 3,7 % (Sondersatz). Als Beherbergungsleistung gilt die Gewährung von Unterkunft einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks, auch wenn dieses separat berechnet wird.
Art. 37 Abs. 1
1) Wer als steuerpflichtige Person jährlich nicht mehr als 5 005 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt und im gleichen Zeitraum nicht mehr als 103 000 Franken Steuern, berechnet nach dem für sie massgebenden Saldosteuersatz, zu bezahlen hat, kann nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 76/2017