950.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 12 ausgegeben am 7. Februar 2018
Gesetz
vom 5. Dezember 2017
über die Abänderung des Vermögensverwaltungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. November 2005 über die Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsgesetz; VVG), LGBl. 2005 Nr. 278, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Abs. 2 Bst. b
2) Das Anfangskapital beträgt mindestens:
b) 150 000 Schweizer Franken oder dessen Gegenwert in Euro oder US-Dollar, sofern die Vermögensverwaltungsgesellschaft zusätzlich den Versicherungs- oder den Rückversicherungsvertrieb ausübt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Versicherungsvertriebsgesetz vom 5. Dezember 2017 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 53/2017 und 93/2017