| 741.54 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2018 | Nr. 107 | ausgegeben am 8. Juni 2018 |
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1. Fachausweis "Fahrlehrer": erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss B
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Modul B1
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Lernprozesse
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Die Lernenden kennen die Einflussfaktoren auf Lernprozesse und können diese wirksam und nachhaltig initiieren, begleiten und evaluieren.
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Modul B2
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Kommunikation und Lernatmosphäre
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Die Lernenden kennen geeignete Gesprächs- und Kommunikationsformen und können diese anwenden. Sie sind fähig, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen und eine optimale Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden zu gestalten.
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Modul B3
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Rechtliche Grundlagen;
Lernveranstaltungen planen und durchführen
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Die Lernenden können eine Lernveranstaltung im Bereich Strassenverkehrsrecht planen, durchführen und evaluieren.
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Modul B4
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Automobiltechnik und Physik;
Ausbildungsplanung
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Die Lernenden sind fähig, auf der Basis der vermittelten theoretischen Grundlagen der Automobiltechnik und der Fahrphysik Lernsequenzen zu planen und durchzuführen sowie diese erworbenen Fähigkeiten auf die gesamte Ausbildungsplanung zu übertragen.
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Modul B5
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Verkehrssinnbildung
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Die Lernenden können die Elemente der Verkehrssinnbildung überzeugend vermitteln und diesbezügliche Einstellungen und Haltungen bei Fahrschülern entwickeln und festigen.
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Modul B6
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Verhalten im Verkehr;
Ausbildungsplanung für den praktischen Fahrunterricht
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Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen.
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Modul B7
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Ausbildungspraktikum
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Die Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der anerkannten Modulanbieter fünf Fahrschüler vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.
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Modul B8
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Prüfung: Zusammenfassen der erworbenen Teilqualifikationen in eine umfassende Fahrlehrer-Kompetenz
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Die Fahrlehrer sind fähig, Fahrschüler so auszubilden, dass sich diese regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Strassenverkehr bewegen.
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2. Fachausweis "Motorradfahrlehrer": erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss A
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Modul A4
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Motorradtechnik und Physik;
Ausbildungsplanung
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Die Lernenden sind fähig, auf der Basis theoretischer Grundlagen aus der Motorradtechnik und der Physik Ausbildungsabläufe zu planen.
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Modul A6
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Verkehrssinnbildung und Verhalten im Verkehr;
Ausbildungsplanung für den praktischen Fahrunterricht
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Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie können Ausbildungssequenzen unter Berücksichtigung der Eigenheiten der Motorräder im Strassenverkehr entsprechend planen.
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Modul A7
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Ausbildungspraktikum
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Die Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der anerkannten Modulanbieter drei Fahrschüler vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.
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Modul A8
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Prüfung: Zusammenfassen der erworbenen Teilqualifikationen in eine umfassende Fahrlehrer-Kompetenz
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Die Fahrlehrer sind fähig, Fahrschüler so auszubilden, dass sich diese mit Motorrädern regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Strassenverkehr bewegen.
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3. Fachausweis "Lastwagenfahrlehrer": erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss C
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Modul C3
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Rechtliche Grundlagen;
Lernveranstaltungen planen und durchführen
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Die Lernenden können eine Lernveranstaltung im Bereich Strassenverkehrsrecht, bezogen auf schwere Motorfahrzeuge und deren Anhänger, planen, durchführen und evaluieren.
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Modul C4
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Nutzfahrzeugtechnik, Fahrphysik und Ladung;
Ausbildungsplanung
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Die Lernenden sind fähig, auf der Basis theoretischer und praktischer Grundlagen der Nutzfahrzeugtechnik, Fahrphysik, Ladung und Ladungssicherung Ausbildungsabläufe zu planen und durchzuführen.
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Modul C6
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Verkehrssinnbildung und Verhalten im Verkehr;
Ausbildungsplanung für den praktischen Fahrunterricht
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Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde sowie der Besonderheiten der schweren Fahrzeuge im Verkehr vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen.
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Modul C7
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Ausbildungspraktikum
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Die Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der anerkannten Modulanbieter drei Fahrschüler vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden.
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Modul C8
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Prüfung: Zusammenfassen der erworbenen Teilqualifikationen in eine umfassende Fahrlehrer-Kompetenz
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Die Fahrlehrer sind fähig, Fahrschüler so auszubilden, dass sich diese mit schweren Motorwagen und deren Anhängern regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Strassenverkehr bewegen.
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