173.530.13
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 122 ausgegeben am 12. Juni 2018
Verordnung
vom 17. April 2018
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Eignungsprüfung von Patentanwälten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
Aufgrund von Art. 32 bis 38 und 60 des Gesetzes vom 9. Dezember 1992 über die Patentanwälte, LGBl. 1993 Nr. 43, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 3. Juli 2007 über die Eignungsprüfung von Patentanwälten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, LGBl. 2007 Nr. 164, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Abs. 1 Bst. e Ziff. 5 und 6
1) Inhalt der schriftlichen Prüfung, die sich ausschliesslich auf die in Liechtenstein anwendbare Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes bezieht, bilden die nachstehenden Rechtsgebiete und Erlasse in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie sich auf Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere auf Schutzrechte, beziehen:
e) Urheberrecht:
5. Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz);
6. Verordnung über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftenverordnung).
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz vom 29. März 2018 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Regierungschef-Stellvertreter