vom 6. September 2018
über die Abänderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm
Das Gesetz vom 10. Dezember 1912 betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm, LGBl. 1912 Nr. 9/3, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 6. September 2018 über die Abänderung der Zivilprozessordnung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
19/2018 und
61/2018