359.131.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 217 ausgegeben am 2. November 2018
Gesetz
vom 6. September 2018
über die Abänderung des FATCA-Gesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 4. Dezember 2014 über die Umsetzung des FATCA-Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und den Vereinigten Staaten von Amerika (FATCA-Gesetz), LGBl. 2015 Nr. 7, wird wie folgt abgeändert:
Art. 16 Abs. 1 Einleitungssatz
1) Vom Landgericht wird mit Busse bis zu 250 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich folgende Pflichten verletzt:
Art. 19 Abs. 1
1) Verwaltungsstrafentscheidungen der Steuerverwaltung nach Art. 17 und 18 können binnen 14 Tagen ab Zustellung bei der Landessteuerkommission angefochten werden.
Art. 20
Ergänzende Verfahrensvorschriften
In einem Verfahren nach Art. 17 und 18 finden, soweit in diesem Gesetz keine abweichenden Vorschriften bestehen, die Art. 152 bis 159 LVG sinngemäss Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2019 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 59/2018