730.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 279ausgegeben am 7. Dezember 2018
Gesetz
vom 4. Oktober 2018
über die Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. Juni 2002 über den Elektrizitätsmarkt (Elektrizitätsmarktgesetz; EMG), LGBl. 2002 Nr. 144, wird wie folgt abgeändert:
Überschrift vor Art. 30a
B.bis Datenschutz
Art. 30a
Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten
1) Die für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Behörden dürfen personenbezogene Daten verarbeiten oder verarbeiten lassen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlich ist.
2) Sie dürfen personenbezogene Daten übermitteln:
a) anderen zuständigen Stellen und Behörden, sofern diese die Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz benötigen;
b) Regulierungsbehörden anderer EWR-Mitgliedstaaten und der ESA nach Massgabe dieses Gesetzes.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 36/2018 und 69/2018