vom 4. Oktober 2018
Das Gesetz vom 2. März 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Durchführungsgesetz; EMIR-DG), LGBl. 2016 Nr. 156, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 3 Einleitungssatz und Abs. 4
3) Die FMA veröffentlicht jede rechtskräftige Entscheidung über eine wegen eines Verstosses gegen Art. 4, 5 oder 7 bis 11 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 oder die Vorschriften dieses Gesetzes verhängte Strafe auf ihrer Internetseite. Sie kann diese Entscheidungen in anonymisierter Form veröffentlichen, wenn die Offenlegung personenbezogener Daten, einschliesslich personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten:
4) Die FMA veröffentlicht in regelmässigen Abständen Berichte über die Bewertung der Wirksamkeit der Strafbestimmungen dieses Gesetzes. Personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung sind nicht Teil der Offenlegung und Veröffentlichung dieser Informationen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
36/2018 und
69/2018