212.331
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 362ausgegeben am 7. Dezember 2018
Gesetz
vom 4. Oktober 2018
über die Abänderung des Patientenverfügungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Patientenverfügungsgesetz (PatVG) vom 13. April 2011, LGBl. 2011 Nr. 209, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Abs. 3
3) Das Landgericht führt ein jederzeit abrufbares Zentrales Patientenverfügungsregister. In diesem kann das Landgericht sämtliche für die Patientenverfügung notwendigen personenbezogenen Daten, einschliesslich personenbezogener Daten, aus denen die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen hervorgehen, sowie Gesundheitsdaten, verarbeiten und diese den berechtigen und verpflichteten Personen in einem Abrufverfahren zugänglich machen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 36/2018 und 69/2018