| 641.20 |
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt |
| Jahrgang 2018 | Nr. 381 | ausgegeben am 7. Dezember 2018 |
Gesetz
vom 4. Oktober 2018
über die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:
1
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. Oktober 2009 über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz; MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 63
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Steuerverwaltung darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben personenbezogene Daten, einschliesslich personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
Art. 63a Abs. 1 sowie Abs. 3 Einleitungssatz und Bst. g
1) Die Steuerverwaltung betreibt ein Informationssystem zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschliesslich personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
3) Das Informationssystem kann folgende personenbezogene Daten, einschliesslich personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten, enthalten:
g) Aufgehoben
Art. 63b
Übermittlung personenbezogener Daten
Die Steuerverwaltung darf den in der Eidgenössischen Zollverwaltung mit der Erhebung und dem Einzug der Mehrwertsteuer sowie mit der Durchführung von Straf- und Administrativverfahren betrauten Personen die Daten nach Art. 63a Abs. 3 übermitteln oder im Abrufverfahren zugänglich machen, sofern dies für die Erfüllung von deren Aufgaben nötig ist.
Art. 63c Abs. 1
1) Daten und Dokumente, die in Anwendung dieses Gesetzes verarbeitet werden, sind sorgfältig und systematisch aufzubewahren und vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
36/2018 und
69/2018