174.40
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 383ausgegeben am 7. Dezember 2018
Gesetz
vom 4. Oktober 2018
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. September 2013 über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG), LGBl. 2013 Nr. 329, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Bst. d
Dieses Gesetz regelt die betriebliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenversicherung (betriebliche Vorsorge) für:
d) das Personal des Parlamentsdienstes und der Finanzkontrolle;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 36/2018 und 69/2018