vom 4. Dezember 2018
über die Abänderung der Landwirtschaftlichen Begriffs- und Anerkennungsverordnung
Aufgrund von Art. 6 Abs. 6, Art. 40 Abs. 2 und Art. 78 Abs. 1 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 42, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
Die Verordnung vom 20. Oktober 2009 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Landwirtschaftsbetrieben (Landwirtschaftliche Begriffs- und Anerkennungsverordnung; LBAV), LGBl. 2009 Nr. 264, wird wie folgt abgeändert:
Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung hängige Gesuche um Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb findet das neue Recht Anwendung.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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