152.201
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 428ausgegeben am 19. Dezember 2018
Verordnung
vom 11. Dezember 2018
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern
Aufgrund von Art. 91 des Gesetzes vom 17. September 2008 über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), LGBl. 2008 Nr. 311, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 16. Dezember 2008 über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV), LGBl. 2008 Nr. 350, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 24e Abs. 4
4) Die Daten nach Abs. 3 sind durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen nach Art. 32 der Verordnung (EU) 2016/679 zu sichern. Sie können nur mit Hilfe eines geeigneten Kartenlesegeräts gelesen und mit einer geeigneten Software dargestellt werden.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt 1. Januar 2019 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef