852.011
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 434ausgegeben am 19. Dezember 2018
Verordnung
vom 11. Dezember 2018
über die Abänderung der Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung
Aufgrund von Art. 107 des Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) vom 10. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 29, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 27. Januar 2009 über die Beiträge des Staates an die Kosten für die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen (Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung; KBBV), LGBl. 2009 Nr. 55, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Bst. b
Diese Verordnung regelt:
b) die Eigenbeiträge der Eltern und anderer Erziehungsberechtigten (nachfolgend Erziehungsberechtigte).
Art. 10
Auskunfts- und Meldepflicht
1) Die Auskunftspflicht der Erziehungsberechtigten nach Art. 18a des Gesetzes erstreckt sich auf sämtliche persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Änderungen der Verhältnisse sind unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
2) Unterlagen sind auf Verlangen des Amtes für Soziale Dienste im Original vorzulegen, sofern dies zur Klärung der für die Ausrichtung von finanziellen Hilfen sowie die Festlegung von Kostenbeteiligungen und Eigenbeiträgen massgeblichen Verhältnisse erforderlich ist.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef