822.101.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 438ausgegeben am 19. Dezember 2018
Verordnung
vom 11. Dezember 2018
betreffend die Abänderung der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
Aufgrund von Art. 40 des Gesetzes vom 29. Dezember 1966 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz), LGBl. 1967 Nr. 6, und Art. 97 des Gesetzes vom 28. November 1989 über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVersG), LGBl. 1990 Nr. 46, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 16. Juni 1998 über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, LGBl. 1998 Nr. 111, wird wie folgt abgeändert:
Art. 59 Abs. 2
2) Werden Überwachungs- oder Kontrollsysteme aus anderen Gründen eingesetzt, sind sie möglichst so zu gestalten, dass die Gesundheit, die Bewegungsfreiheit und der Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer dadurch nicht beeinträchtigt werden.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef