935.511.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 441ausgegeben am 19. Dezember 2018
Verordnung
vom 11. Dezember 2018
über die Abänderung der Lotterie- und Wettverordnung
Aufgrund von Art. 98 des Geldspielgesetzes (GSG) vom 30. Juni 2010, LGBl. 2010 Nr. 235, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 21. Dezember 2010 über die Lotterien und Wetten (Lotterie- und Wettverordnung; LWV), LGBl. 2010 Nr. 440, wird wie folgt abgeändert:
Art. 38 Abs. 3
3) Das Qualitätsmanagementsystem umfasst auch die Datenverarbeitungsvorgänge sowie das Risikomanagement mit Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens für besonders risikobehaftete Geschäfte, welche die Liquidität und den Ruf des Grossveranstalters gefährden können. Die für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu treffenden geeigneten Massnahmen nach Art. 26 Abs. 4 des Gesetzes sind im Qualitätsmanagementsystem schriftlich festzuhalten sowie regelmässig auf ihre Geeignetheit und Umsetzung hin zu prüfen.
Art. 42 Abs. 1
1) Alle Einrichtungen oder Systeme des Grossveranstalters, die besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes oder für die Bestimmung des Bruttospielertrags wichtige Daten enthalten, insbesondere das AKS und das EAKS, sind vor unberechtigten Eingriffen zu schützen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef