vom 6. Dezember 2018
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 6. Dezember 2018 über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer inländischer Rechtsträger (VwEG) in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
70/2018 und
101/2018