451.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2019Nr. 127ausgegeben am 29. April 2019
Gesetz
vom 28. Februar 2019
über die Abänderung des Naturschutzgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. Mai 1996 zum Schutz von Natur und Landschaft (Naturschutzgesetz; NSchG), LGBl. 1996 Nr. 117, wird wie folgt abgeändert:
Art. 49 Abs. 3
3) Vorbehalten bleibt die Bestrafung nach dem 7. Abschnitt des Strafgesetzbuches, sofern ein Tatbestand erfüllt ist, der mit strengerer Strafe bedroht ist.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 28. Februar 2019 über die Abänderung des Strafgesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 90/2018 und 14/2019