640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 16ausgegeben am 29. Januar 2020
Gesetz
vom 4. Dezember 2019
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 84 Abs. 3
3) Die Steuerbehörden sind verpflichtet, der Regierung, den Gerichten, den Gemeindevorstehern und den inländischen öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten über die Verhältnisse der Steuerpflichtigen Auskunft zu geben, soweit dies für amtliche Zwecke der ersuchenden Stellen notwendig ist.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Parlamentarische Initiative vom 5. Dezember 2018 sowie Stellungnahme der Initianten vom 27. Oktober 2019; Bericht und Antrag der Regierung Nr. 33/2019