Art. 12 Abs. 1 Bst. a bis d und Abs. 2
1) Die Gebühren in Visaverfahren betragen einen Betrag in Schweizer Franken, der folgenden Euro-Beträgen entspricht:
a) für jedes zulässige Visumverfahren und die Prüfung einer Verpflichtungserklärung: 80 Euro;
b) für ein von einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung bearbeitetes Visumgesuch für ein Visum des Typs C oder D, unabhängig von der Gültigkeitsdauer: 80 Euro;
c) für ein im Inland ausgestelltes Visum des Typs C oder D: 80 Euro;
d) für ein Visum für Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren: 40 Euro;
2) Die Visumgebühr kann im Einzelfall herabgesetzt oder erlassen werden, wenn:
a) dies der Förderung kultureller oder sportlicher Interessen oder aussenpolitischer, entwicklungspolitischer und sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen Liechtensteins dient; oder
b) humanitäre Gründe oder internationale Verpflichtungen bestehen.