816.113
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 44 ausgegeben am 31. Januar 2020
Verordnung
vom 28. Januar 2020
über die Abänderung der Koexistenzverordnung
Aufgrund von Art. 68 des Gesetzes vom 25. November 2010 über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organsimen (Organismengesetz; OrG), LGBl. 2011 Nr. 4, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 1. März 2011 über Koexistenzmassnahmen beim Anbau genetisch veränderter Pflanzen sowie beim Umgang mit daraus gewonnenem Erntegut (Koexistenzverordnung; KoexV), LGBl. 2011 Nr. 89, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Sachüberschrift und Abs. 1
Anbau und Bewirtschaftung
1) Der Anbau von genetisch veränderten Pflanzen ist unzulässig, wenn auf benachbarten Flächen verwandte Arten angebaut werden, die nicht genetisch verändert sind.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2015/412 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Regierungschef-Stellvertreter