947.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 165 ausgegeben am 28. April 2020
Gesetz
vom 5. März 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 22. März 1995 über die Verkehrsfähigkeit von Waren, LGBl. 1995 Nr. 94, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 Bst. c bis e und Abs. 2
Gegenstand und Zweck
1) Dieses Gesetz regelt die Verkehrsfähigkeit und die allgemeine Sicherheit von Waren, den Schutz der CE-Konformitätskennzeichnung sowie die Verfahren zur Harmonisierung technischer Vorschriften und Normen zur Durchführung:
c) der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktesicherheit2;
d) des Beschlusses Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten3;
e) der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft4;
2) Die gültige Fassung der EWR-Rechtsvorschriften nach Abs. 1 ergibt sich aus der Kundmachung der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nach Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes.
Art. 7b Abs. 2 Bst. a
2) Zur Durchführung von Abs. 1 trifft die Regierung Massnahmen zur Harmonisierung technischer Vorschriften und Normen in Übereinstimmung mit dem Staatsvertragsrecht, insbesondere mit:
a) der Richtlinie (EU) 2015/1535;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 5. März 2020 über die Abänderung des EWR-Notifikationsgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 3/2020

2   Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktesicherheit (ABl. L 11 vom 15.1.2002, S. 4).

3   Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82).

4   Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).