174.60
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 208 ausgegeben am 30. Juni 2020
Gesetz
vom 8. Mai 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Dezember 1981 über die Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamtlichen Richter und der Ad-hoc-Richter, LGBl. 1982 Nr. 21, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1
1) Die Sitzungsgelder betragen 280 Franken für einen ganzen Tag und 180 Franken für einen halben Tag.
Art. 6b Abs. 1 Bst. b
1) Die Sitzungsgelder betragen:
b) für alle übrigen Richter: 280 Franken für den ganzen Tag und 180 Franken für den halben Tag.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juli 2020 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 109/2019 und 12/2020