vom 14. Juli 2020
über die Berichtigung des Landesgesetzblattes 2015 Nr. 372
In Art. 22 Abs. 2 Bst. a des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, LGBl. 2015 Nr. 372, muss es im zweiten Satz anstelle von "in der Schweiz" richtigerweise "in Liechtenstein" lauten.