174.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 316ausgegeben am 27. Oktober 2020
Gesetz
vom 3. September 2020
über die Abänderung des Staatspersonalgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. April 2008 über das Dienstverhältnis des Staatspersonals (Staatspersonalgesetz; StPG), LGBl. 2008 Nr. 144, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 2 Bst. b
2) Es gilt für:
b) die nicht-richterlichen Angestellten der Gerichte und die nicht-staatsanwaltlichen Angestellten der Staatsanwaltschaft, soweit spezialgesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 3. September 2020 betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 50/2020 und 74/2020