vom 3. September 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates
Das Gesetz vom 6. September 2013 über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG), LGBl. 2013 Nr. 329, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 3. September 2020 betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
50/2020 und
74/2020