| 946.224.5 | ||
| Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
| Jahrgang 2020 | Nr. 335 | ausgegeben am 12. November 2020 |
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Name
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Angaben zur Identität
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Gründe für die Benennung
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1.
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Godefroid BIZIMANA
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Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 23.4.1968
Geburtsort: Nyagaseke, Mabayi,
Cibitoke Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit. Reisepass-Nr.: DP0001520
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‚Chargé de missions de la Présidence‘ und ehemaliger stellvertretender Generaldirektor der Nationalpolizei. Am 31. Dezember 2019 wurde Herr Bizimana zum Polizeipräsidenten befördert. Verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie durch operative Entscheidungen, die zu unverhältnismässiger Anwendung von Gewalt und zu Massnahmen gewaltsamer Repression gegen die friedlichen Demonstrationen geführt haben, die am 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza begonnen haben.
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2.
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Gervais NDIRAKOBUCA alias NDAKUGARIKA
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Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 1.8.1970
Besitzt die burundische Staatsangehörigkeit. Reisepass-Nr.: DP0000761
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Seit Juni 2020 Minister für Inneres, Gemeinschaftsentwicklung und öffentliche Sicherheit. Ehemaliger Kabinettschef der Präsidialverwaltung (‚Présidence‘); verantwortlich für Angelegenheiten in Bezug auf die Nationalpolizei von Mai 2013 bis November 2019 und ehemaliger Generaldirektor des Nationalen Nachrichtendienstes von November 2019 bis Juni 2020. Verantwortlich für die Behinderung der Suche nach einer politischen Lösung in Burundi durch die Erteilung von Anweisungen, die zu unverhältnismässiger Anwendung von Gewalt, Gewalthandlungen, Repressionen und Verletzungen internationaler Menschenrechte gegen die Teilnehmer an den Demonstrationen geführt haben, die ab dem 26. April 2015 nach der Ankündigung der Präsidentschaftskandidatur von Präsident Nkurunziza stattgefunden haben, so auch am 26., 27. und 28. April 2015 in den Bezirken Nyakabiga und Musaga in der Provinz Bujumbura.
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