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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 357 ausgegeben am 1. Dezember 2020
Verfassungsgesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBl. 1921 Nr. 15, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 67 Abs. 3
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Dieses Verfassungsgesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Februar 2021 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 61/2020