284.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 366ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Gesetzes betreffend den Nachlassvertrag
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 15. April 1936 betreffend den Nachlassvertrag, LGBl. 1936 Nr. 8, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1
Dieses Gesetz findet Anwendung auf:
a) die Nachlassstundung im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes; sowie
b) die Nachlassstundung und den Nachlassvertrag im Sinne des Bankengesetzes.
Art. 1a
Der bisherige Art. 1 wird neu zu Art. 1a.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020