173.511
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 383ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 16. Dezember 1987 über den Tarif für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, LGBl. 1988 Nr. 9, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3
Der für die Anwendung eines bestimmten Tarifsatzes massgebende Betrag (Bemessungsgrundlage) ist im Zivilprozess einschliesslich des Sicherungsverfahrens (Art. 270 ff. der Exekutionsordnung) nach dem Wert des Streitgegenstandes, im Exekutionsverfahren nach dem Wert des Anspruches samt Nebengebühren (Art. 14), im Insolvenzverfahren für einen Gläubiger nach der Höhe der angemeldeten Forderung samt Nebengebühren, im Ausserstreitverfahren nach dem Wert des Gegenstandes, auf den sich die Leistung bezieht, zu berechnen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020