173.540
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 387ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Wirtschaftsprüfergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Wirtschaftsprüfergesetz (WPG) vom 5. Dezember 2018, LGBl. 2019 Nr. 17, wird wie folgt abgeändert:
Art. 6 Abs. 2 Bst. b und c
2) Die FMA kann in Abwägung aller Umstände das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit als nicht gegeben beurteilen, wenn:
b) in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens über den Antragsteller rechtskräftig abgewiesen wurde;
c) in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung über den Antragsteller rechtskräftig ein Konkursverfahren eröffnet wurde;
Art. 85 Abs. 1
1) Die Gerichte übermitteln der FMA unaufgefordert alle Entscheide insolvenz- oder strafrechtlicher Natur, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz benötigt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Beschluss Nr. 102/2018 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 27. April 2018 zur Änderung des Anhangs XXII (Gesellschaftsrecht) sowie Protokoll 37 des EWR-Abkommens in Kraft, frühestens jedoch am 1. Januar 2021.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020