741.01
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 406ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 72 Abs. 2 Bst. b
2) Der Nationale Garantiefonds hat folgende Aufgaben:
b) er deckt die Haftung für Schäden, die durch in Liechtenstein zugelassene Motorfahrzeuge und Anhänger verursacht werden, wenn über den leistungspflichtigen Haftpflichtversicherer das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020