vom 30. September 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren
Das Gesetz vom 21. September 2005 über das Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG), LGBl. 2005 Nr. 220, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
49/2020 und
89/2020