172.052
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 412ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. September 2005 über das Auftragswesen im Bereich der Sektoren (ÖAWSG), LGBl. 2005 Nr. 220, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 47 Abs. 2 Bst. a
2) Bewerber und Offertsteller können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, wenn:
a) über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020