172.022
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 416ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Beschwerdekommissionsgesetz vom 25. Oktober 2000, LGBl. 2000 Nr. 248, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 4 Abs. 1 Bst. q
q) Bau-, Dienstleistungs- und sonstige Gewerbe:
1. des Amtes für Volkswirtschaft aufgrund des Bauwesen-Berufe-Gesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
2. des Amtes für Volkswirtschaft aufgrund des Gewerbegesetzes sowie der darauf gestützten Verordnungen;
II.
Hängige Verfahren
Die Beschwerdekommission ist zuständig für Fälle, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch keine rechtsmittelfähige Verfügung oder Entscheidung des Amtes für Volkswirtschaft ergangen ist.
III.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gewerbegesetz vom 30. September 2020 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 14/2020 und 95/2020