617.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 417ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Subventionsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 3. Juli 1991 über die Ausrichtung von Landessubventionen (Subventionsgesetz), LGBl. 1991 Nr. 71, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 9
Planung und Ausführung von Subventionsprojekten
Bei der Planung und Ausführung von Subventionsprojekten sind Unternehmer bzw. Betriebe zu berücksichtigen, welche über die entsprechende Bewilligung zur Berufsausübung verfügen bzw. im Besitz einer Gewerbeberechtigung für die betreffende Arbeitsgattung sind.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gewerbegesetz vom 30. September 2020 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 14/2020 und 95/2020